Abschlagsrechnung
Eine Abschlagsrechnung ist eine Rechnung über einen Teilbetrag einer vertraglich vereinbarten Gesamtsumme. Sie dient im Baugewerbe dazu, bereits erbrachte Teilleistungen während eines Projekts abzurechnen – noch vor der Schlussrechnung. Gerade bei umfangreichen oder langfristigen Bauvorhaben hilft sie, die Liquidität des Auftragnehmers zu sichern und das Vorleistungsrisiko zu reduzieren. Abschlagsrechnungen sind nicht mit Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verwechseln, da sie auf tatsächlich erbrachte Leistungen bezogen sind.
Definition (nach BGB von VOB/B):
Im Bauwesen erfolgt die Abrechnung häufig auf Grundlage eines Werkvertrags (§§ 631 ff. BGB), nicht eines klassischen Kaufvertrags. Die Abschlagszahlung ist dabei eine gesetzlich geregelte Möglichkeit, für bereits nachweislich erbrachte Leistungen Teilbeträge in Rechnung zu stellen.
632a BGB (Abschlagszahlungen):
Der Unternehmer kann für vertragsgemäß erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen in angemessener Höhe verlangen.
Unterscheidung:
- Abschlagsrechnung: Für erbrachte Leistungen (Werkvertrag, Bauvertrag)
- Anzahlung/Vorauszahlung: Vor Beginn der Leistung (Kaufvertrag oder Sonderregelung)
- Schlussrechnung: Endabrechnung des Gesamtprojekts
Anwendung im Baugewerbe
Wann wird eine Abschlagsrechnung gestellt?
- Bei längerfristigen Bauprojekten mit mehreren Leistungsphasen
- Nach Erbringen klar definierter Teilleistungen (z. B. Rohbau fertig, Technik installiert)
- Auf Grundlage von vertraglichen Vereinbarungen – entweder individuell oder nach VOB/B, § 16 Abs. 1:
Der Auftragnehmer kann für in sich abgeschlossene Leistungsteile eine Abschlagszahlung verlangen.
Vorteile für beide Seiten:
- Auftragnehmer:
- Liquiditätssicherung
- Finanzierung von Material- und Personalkosten
- Risikoausgleich bei Vorleistungen
- Auftraggeber:
- Kontrollmöglichkeit über den Baufortschritt
- Zahlung nur bei tatsächlich erbrachter Leistung
- Transparente Zwischenstände in der Abrechnung