Zu Content springen
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Abschlagszahlung

Eine Abschlagszahlung ist eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung, die vor vollständiger Leistungserbringung erfolgt. Im Gegensatz zur einmaligen Anzahlung wird sie fortlaufend gezahlt – meist abhängig vom Projektfortschritt. Besonders im Bauwesen ist diese Form der Zahlung gängige Praxis, da Bauprojekte über Wochen oder Monate laufen und erhebliche Vorleistungen erfordern. Die Abschlagszahlung schafft finanzielle Sicherheit für Auftragnehmer und ermöglicht gleichzeitig eine laufende Kontrolle für Auftraggeber.

 

Definition:

Eine Abschlagszahlung ist eine zeitlich gestaffelte Zahlung auf eine noch nicht vollständig erbrachte Leistung, die auf Grundlage eines Vertrags geleistet wird – üblicherweise bei Werkverträgen (§§ 631 ff. BGB) oder Bauverträgen. 

 

Merkmale: 

  • Zahlung erfolgt während der Leistungserbringung (nicht im Voraus) 
  • Grundlage ist eine vereinbarte Teilleistung oder ein erreichter Projektstand 
  • Abschlagszahlungen werden später in der Schlussrechnung verrechnet 


Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen: 

Begriff Zeitpunkt Zweck
Anzahlung Vor Leistungsbeginn Sicherung der Vertragsbindung
Abschlagszahlung Während des Projekts Finanzierung laufender Leistungen 
Schlusszahlung Nach Fertigstellung Ausgleich des Restbetrags 

 

Anwendung im Baugewerbe 

Im Bauwesen sind Abschlagszahlungen weit verbreitet – insbesondere bei Projekten mit mehreren Bauabschnitten oder langfristigen Ausführungszeiten. Die Zahlungen erfolgen meist in festen Intervallen oder nach Leistungsstand, z. B. nach: 

  • Fertigstellung des Rohbaus 
  • Montage technischer Anlagen 
  • Übergabe einzelner Bauabschnitte 


Vorteile: 

Für Auftragnehmer: 

  • Liquiditätssicherung während der Bauphase 
  • Reduzierung des Vorleistungsrisikos 
  • Bessere Planbarkeit der Ressourcen 

Für Auftraggeber: 

  • Zahlung nur für bereits nachgewiesene Leistungen 
  • Motivation des Auftragnehmers, fristgerecht zu liefern 
  • Transparente Kontrolle über Projektfortschritt und Budget 


Vertragsgestaltung: 

Die Höhe, Anzahl und Fälligkeit der Abschlagszahlungen sollten klar im Bauvertrag oder Leistungsverzeichnis geregelt sein. Fehlen eindeutige Vereinbarungen, greift bei Werkverträgen der § 632a BGB, bei VOB-Verträgen § 16 VOB/B.