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Aktiva

Die Aktiva bilden die Vermögensseite der Bilanz. Sie zeigen, wofür ein Bauunternehmen seine finanziellen Mittel verwendet – z. B. für Maschinen, Grundstücke, Lagerbestände oder Forderungen. Die Aktiva stehen in der Bilanz auf der linken Seite, gegenüber den Passiva, die die Herkunft der Mittel darstellen (z. B. Eigenkapital oder Verbindlichkeiten).

 

Definition: 

Aktiva bezeichnen die Summe aller Vermögenswerte eines Unternehmens. Sie stehen in der Bilanz auf der linken Seite und zeigen, wofür das Kapital eingesetzt wurde. Unterteilt wird in Anlagevermögen, Umlaufvermögen sowie aktive Abgrenzungsposten und latente Steuern.


Gliederung der Aktiva nach HGB 

Gemäß § 266 Handelsgesetzbuch (HGB) gliedern sich die Aktiva in folgende Positionen: 

  1. Anlagevermögen 
    → z. B. Baumaschinen, Bürogebäude, Softwarelizenzen 
  2. Umlaufvermögen 
    → z. B. Baustoffe, Vorräte, Forderungen aus Bauleistungen 
  3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 
    → z. B. im Voraus gezahlte Versicherungsbeiträge 
  4. Aktive latente Steuern 
    → steuerliche Effekte aus temporären Differenzen 
  5. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 
    → z. B. aus betrieblichen Altersvorsorgen (nur in Sonderfällen) 

 

Relevanz für die Baupraxis 

Für Bauunternehmen sind die Aktiva besonders aussagekräftig im Hinblick auf: 

  • Liquiditätsplanung: Wie viel Kapital steckt im Umlaufvermögen? 
  • Investitionsentscheidungen: Wie viel ist langfristig gebunden? 
  • Bonität & Kreditwürdigkeit: Banken analysieren die Vermögensstruktur bei Finanzierungen. 
  • Projektsteuerung: Forderungen aus Bauverträgen (z. B. aus Abschlagsrechnungen) machen oft einen Großteil des Umlaufvermögens aus.