Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist Teil der Aktiva und umfasst alle Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen – also nicht für den kurzfristigen Verbrauch oder Weiterverkauf bestimmt sind. Es steht auf der linken Seite der Bilanz und wird dort getrennt vom Umlaufvermögen ausgewiesen. Im Unterschied zum Umlaufvermögen, das innerhalb eines Jahres umgesetzt wird (z. B. Material, Forderungen), bleibt das Anlagevermögen über einen längeren Zeitraum im Unternehmen.
Definition:
Das Anlagevermögen ist jener Teil der Aktiva, der dem Unternehmen dauerhaft zur Nutzung dient – z. B. Maschinen, Grundstücke oder Softwarelizenzen. Es wird im Gegensatz zum Umlaufvermögen nicht kurzfristig verbraucht oder verkauft, sondern langfristig genutzt.
Gliederung des Anlagevermögens
Nach § 266 Abs. 2 HGB wird das Anlagevermögen in drei Hauptgruppen unterteilt:
- Immaterielle Vermögensgegenstände
- z. B. Softwarelizenzen, Konzessionen, Patente
- Sachanlagen
- z. B. Baumaschinen, Betriebsgebäude, Fahrzeuge, Grundstücke
- Finanzanlagen
- z. B. Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Darlehen
Relevanz im Bauwesen
Für Bauunternehmen ist das Anlagevermögen besonders bedeutsam, da hier große Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge und technische Ausrüstung gebündelt sind. Auch Softwarelösungen wie CAD- oder Kalkulationssysteme zählen oft zum immateriellen Anlagevermögen.
Typische Anlagegüter im Bau:
- Mobilbagger, Kräne, Schalungssysteme
- Planungssoftware, Lizenzen für Baumanagement-Tools
- Grundstücke für Bauhöfe oder Lagerflächen
- Beteiligungen an Projektgesellschaften
Grenzfälle:
In der Praxis kann die Zuordnung schwierig sein – z. B. wenn ein Kran zur Vermietung gekauft wurde (Umlaufvermögen) oder dauerhaft im Eigenbetrieb eingesetzt wird (Anlagevermögen). Entscheidend ist der Nutzungszweck und die Dauer der Verweildauer im Betrieb.