Bautarifvertrag
Bautarifverträge regeln die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen in der Bauwirtschaft – dazu gehören etwa Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und soziale Leistungen. Sie werden zwischen den Arbeitgeberverbänden der Bauwirtschaft und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ausgehandelt und gelten bundesweit oder regional. Für Bauunternehmen sind sie von zentraler Bedeutung, da viele Regelungen – etwa zum Mindestlohn oder zur Arbeitszeit – verbindlich oder allgemeinverbindlich vorgeschrieben sind.
Definition:
Ein Bautarifvertrag ist ein branchenspezifischer Tarifvertrag, der zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und den Arbeitgeberverbänden Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) sowie Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) abgeschlossen wird.
Er legt verbindliche Standards für die arbeitsvertraglichen Bedingungen im Bauhauptgewerbe fest und bildet die tarifliche Grundlage für:
- Löhne und Gehälter
- Arbeitszeiten und Schichtregelungen
- Urlaubsansprüche und Feiertagsvergütung
- Zusatzleistungen wie Winterausfallgeld oder vermögenswirksame Leistungen
- Sozialkassenpflichten (z. B. ULAK, ZVK)
Bautarifverträge sind in Deutschland teils allgemeinverbindlich, d. h. sie gelten auch für nicht tarifgebundene Unternehmen, wenn die Voraussetzungen nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllt sind.
Relevanz im Bauwesen
Im Baugewerbe existieren mehrere parallel gültige Bautarifverträge, die in drei Hauptgruppen unterteilt werden:
- Rahmentarifverträge
z. B. der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) – regelt grundlegende Arbeitsbedingungen - Entgelttarifverträge
z. B. Tarifverträge für gewerbliche Arbeitnehmer, Poliere und Angestellte – definieren Lohn- und Gehaltsgruppen - Sozialkassentarifverträge
z. B. der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe – Grundlage für Beiträge und Leistungen an SOKA-BAU (ULAK, ZVK)
Die Einhaltung dieser Verträge ist zwingend erforderlich, etwa zur Erfüllung öffentlicher Aufträge, im Rahmen von Bauzeitenregelungen oder zur rechtssicheren Lohnabrechnung.