Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften sichern den Arbeitsalltag – sie übernehmen nicht nur nach Unfällen, sondern sorgen auch aktiv für Prävention und mehr Sicherheit auf Baustellen.
Definition:
Berufsgenossenschaften (BGs) sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Beschäftigte in Deutschland. Sie gehören – neben den Unfallkassen – zur gesetzlichen Sozialversicherung und haben den klaren Auftrag, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern sowie im Schadensfall für Heilbehandlung, Rehabilitation und Entschädigung zu sorgen.
Berufsgenossenschaften sind branchenbezogen organisiert – für die Bauwirtschaft ist die BG BAU zuständig.
Die BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft:
Die BG BAU mit Sitz in Berlin ist die zuständige Berufsgenossenschaft für alle Unternehmen und Beschäftigten im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie in baunahen Dienstleistungen. Versichert sind außerdem:
- Auszubildende im Baugewerbe
- Bauhelfer:innen auf privaten Baustellen
- teils auch ehrenamtlich Tätige im baufachlichen Bereich
Im Schadensfall – etwa bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit – übernimmt die BG BAU die vollständige Versorgung:
- medizinische Rehabilitation (Behandlung, Therapien)
- berufliche Rehabilitation (Umschulungen, Hilfsmittel)
- soziale Wiedereingliederung (z. B. Haushaltshilfen, Rentenzahlungen)
Ein besonderer Fokus der BG BAU liegt auf der Unfallprävention: Unternehmen erhalten Beratungen, Schulungen und teilweise finanzielle Förderungen für sicherheitsrelevante Maßnahmen, z. B. persönliche Schutzausrüstung oder sichere Gerüstsysteme.
Finanzierung:
Die BG BAU wird ausschließlich durch Beiträge der Unternehmen und privaten Bauherren finanziert. Arbeitnehmer sind beitragsfrei versichert.
Die Beitragshöhe richtet sich u. a. nach:
- der Gefahrenklasse des Gewerks
- der Lohnsumme der Versicherten
- der Unfallbilanz des Betriebs
Ausnahmen – Wann ist nicht die BG BAU zuständig?
In zwei Fällen fällt der Versicherungsschutz unter die Zuständigkeit der Unfallkassen der öffentlichen Hand:
- Kurzfristige Baumaßnahmen, die die tarifliche Wochenarbeitszeit (aktuell: 40 Stunden) nicht überschreiten.
- Geförderte Bauvorhaben nach dem Wohnraumförderungsgesetz, bei denen Mittel vom Bund oder den Ländern bewilligt wurden.
Diese Unterscheidung ist insbesondere für private Bauherren relevant, die verpflichtet sind, Bauhelfer:innen für größere Projekte bei der BG BAU anzumelden.
Relevanz für Bauunternehmen:
Eine sorgfältige Unfallverhütung und Dokumentation von Schutzmaßnahmen gehört zu den Pflichten von Bauunternehmen. Neben der gesetzlichen Verantwortung hilft sie auch, Beitragszuschläge zu vermeiden.
Unternehmen können zudem von BG-Förderprogrammen profitieren – z. B. für Hautschutz, Lärmschutz oder Digitalisierung der Arbeitssicherheit.