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Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften sichern den Arbeitsalltag – sie übernehmen nicht nur nach Unfällen, sondern sorgen auch aktiv für Prävention und mehr Sicherheit auf Baustellen.

 

Definition: 

Berufsgenossenschaften (BGs) sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Beschäftigte in Deutschland. Sie gehören – neben den Unfallkassen – zur gesetzlichen Sozialversicherung und haben den klaren Auftrag, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern sowie im Schadensfall für Heilbehandlung, Rehabilitation und Entschädigung zu sorgen. 

Berufsgenossenschaften sind branchenbezogen organisiert – für die Bauwirtschaft ist die BG BAU zuständig. 

 

Die BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft:

Die BG BAU mit Sitz in Berlin ist die zuständige Berufsgenossenschaft für alle Unternehmen und Beschäftigten im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie in baunahen Dienstleistungen. Versichert sind außerdem: 

  • Auszubildende im Baugewerbe 
  • Bauhelfer:innen auf privaten Baustellen 
  • teils auch ehrenamtlich Tätige im baufachlichen Bereich 

Im Schadensfall – etwa bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit – übernimmt die BG BAU die vollständige Versorgung: 

  • medizinische Rehabilitation (Behandlung, Therapien) 
  • berufliche Rehabilitation (Umschulungen, Hilfsmittel) 
  • soziale Wiedereingliederung (z. B. Haushaltshilfen, Rentenzahlungen) 

Ein besonderer Fokus der BG BAU liegt auf der Unfallprävention: Unternehmen erhalten Beratungen, Schulungen und teilweise finanzielle Förderungen für sicherheitsrelevante Maßnahmen, z. B. persönliche Schutzausrüstung oder sichere Gerüstsysteme. 

 

Finanzierung:

Die BG BAU wird ausschließlich durch Beiträge der Unternehmen und privaten Bauherren finanziert. Arbeitnehmer sind beitragsfrei versichert. 

Die Beitragshöhe richtet sich u. a. nach: 

  • der Gefahrenklasse des Gewerks 
  • der Lohnsumme der Versicherten 
  • der Unfallbilanz des Betriebs 


Ausnahmen – Wann ist nicht die BG BAU zuständig? 

In zwei Fällen fällt der Versicherungsschutz unter die Zuständigkeit der Unfallkassen der öffentlichen Hand: 

  1. Kurzfristige Baumaßnahmen, die die tarifliche Wochenarbeitszeit (aktuell: 40 Stunden) nicht überschreiten. 
  2. Geförderte Bauvorhaben nach dem Wohnraumförderungsgesetz, bei denen Mittel vom Bund oder den Ländern bewilligt wurden. 

Diese Unterscheidung ist insbesondere für private Bauherren relevant, die verpflichtet sind, Bauhelfer:innen für größere Projekte bei der BG BAU anzumelden. 

 

Relevanz für Bauunternehmen:

Eine sorgfältige Unfallverhütung und Dokumentation von Schutzmaßnahmen gehört zu den Pflichten von Bauunternehmen. Neben der gesetzlichen Verantwortung hilft sie auch, Beitragszuschläge zu vermeiden. 

Unternehmen können zudem von BG-Förderprogrammen profitieren – z. B. für Hautschutz, Lärmschutz oder Digitalisierung der Arbeitssicherheit.