Bestandsplan
Ein Bestandsplan dokumentiert den tatsächlichen baulichen Zustand eines Bauwerks oder Grundstücks – inklusive Lage, Maße, Leitungen und vorhandener Infrastruktur. Er wird meist nach der Bauausführung erstellt und dient als Planungsgrundlage für spätere Um- oder Erweiterungsbauten, zur Dokumentation oder zur Übergabe an Behörden oder Bauherren. Bestandspläne sind im Bauwesen essenziell für eine rechtssichere und transparente Dokumentation.
Definition:
Ein Bestandsplan ist eine zeichnerische oder digitale Darstellung des tatsächlichen baulichen oder topografischen Ist-Zustands eines Gebäudes, Bauwerks oder Grundstücks. Er enthält alle vorhandenen baulichen Anlagen, Leitungssysteme, Geländeformen und weitere relevante Bestandteile – abweichend von ursprünglichen Planungen oder Bauzeichnungen.
Bestandspläne können beinhalten:
- Grundrisse, Schnitte und Ansichten bestehender Gebäude
- Lage von Außenanlagen, Straßen oder Einbauten
- Angaben zu Höhen, Flächen und Materialien
- Versorgungsleitungen (z. B. Wasser, Abwasser, Strom)
- Angaben zu Eigentumsgrenzen oder Nutzungen
Erstellt werden Bestandspläne in der Regel auf Grundlage tatsächlicher Aufmaße (manuell oder per Laserscan/Drohne) und dienen vor allem der Dokumentation, Planung, Genehmigung und Ausführung baulicher Maßnahmen.
Relevanz im Bauwesen
Im Bauwesen ist der Bestandsplan eine unverzichtbare Grundlage für:
- Umbauten, Erweiterungen und Sanierungen
- Digitalisierung von Altbeständen (z. B. für BIM-Projekte)
- Nachträgliche Bauanträge oder Genehmigungsverfahren
- Beweissicherung und Abrechnung
- Gebäudemanagement und Instandhaltung
Bestandspläne müssen häufig mit tatsächlichen Messdaten abgeglichen werden, da ursprüngliche Planstände nicht dem realisierten Bauzustand entsprechen. Die Erstellung erfolgt heute zunehmend digital – etwa als CAD-Datei, 3D-Modell oder GIS-Datenblatt.
Drohnen, Laserscanner und GNSS-Vermessung unterstützen die schnelle und präzise Erfassung großer Flächen oder komplexer Strukturen. Bei öffentlichen Vorhaben sind je nach Bundesland bestimmte Normen und Darstellungsformate (z. B. DIN 1356, GAEB) einzuhalten.