Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (BRTV)
Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe, deutschlandweit und verbindlich für nahezu alle Betriebe.
Definition:
Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) ist ein zentraler Flächentarifvertrag, der die grundlegenden arbeitsrechtlichen Bedingungen für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe in Deutschland einheitlich regelt.
Er wird regelmäßig neu ausgehandelt zwischen:
- IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt)
- Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB)
Der BRTV gilt für:
- Alle gewerblichen Arbeitnehmer (nicht: Angestellte oder Auszubildende)
- Betriebe, die überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten ausführen
- Bauunternehmen, die unter den Geltungsbereich der Sozialkassenverfahren (SOKA-BAU) fallen
Der Vertrag ist aktuell allgemeinverbindlich und gilt somit auch für nicht tarifgebundene Unternehmen, sofern sie bauhauptgewerbliche Arbeiten erbringen (§ 5 TVG i. V. m. § 1 AEntG).
Relevanz im Bauwesen
Im Gegensatz zu branchenspezifischen Einzelregelungen schafft der BRTV einheitliche, rechtsverbindliche Rahmenbedingungen für Baustellenorganisation, Lohnfortzahlung, Arbeitszeiten und vieles mehr. Er regelt unter anderem:
- Arbeitszeitmodelle, Mehrarbeit und Zuschläge
- Entgeltgruppen und Eingruppierungskriterien
- Urlaubsansprüche und Schlechtwetterregelungen
- Kündigungsfristen, Aufwandsentschädigungen, Reisezeiten
- Verhalten bei Arbeitsunterbrechung wegen Witterung
- Rechte und Pflichten bei Einsatz auf wechselnden Baustellen
Für Arbeitgeber sind die Vorgaben des BRTV insbesondere bei der Lohnabrechnung, Personalplanung und Bauablaufsteuerung von hoher Relevanz.