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Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (BRTV)

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe, deutschlandweit und verbindlich für nahezu alle Betriebe.

 

Definition: 

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) ist ein zentraler Flächentarifvertrag, der die grundlegenden arbeitsrechtlichen Bedingungen für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe in Deutschland einheitlich regelt.


Er wird regelmäßig neu ausgehandelt zwischen:

  • IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt)
  • Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)
  • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB)


Der BRTV gilt für:

  • Alle gewerblichen Arbeitnehmer (nicht: Angestellte oder Auszubildende)
  • Betriebe, die überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten ausführen
  • Bauunternehmen, die unter den Geltungsbereich der Sozialkassenverfahren (SOKA-BAU) fallen

Der Vertrag ist aktuell allgemeinverbindlich und gilt somit auch für nicht tarifgebundene Unternehmen, sofern sie bauhauptgewerbliche Arbeiten erbringen (§ 5 TVG i. V. m. § 1 AEntG).

 

Relevanz im Bauwesen

Im Gegensatz zu branchenspezifischen Einzelregelungen schafft der BRTV einheitliche, rechtsverbindliche Rahmenbedingungen für Baustellenorganisation, Lohnfortzahlung, Arbeitszeiten und vieles mehr. Er regelt unter anderem:

  • Arbeitszeitmodelle, Mehrarbeit und Zuschläge
  • Entgeltgruppen und Eingruppierungskriterien
  • Urlaubsansprüche und Schlechtwetterregelungen
  • Kündigungsfristen, Aufwandsentschädigungen, Reisezeiten
  • Verhalten bei Arbeitsunterbrechung wegen Witterung
  • Rechte und Pflichten bei Einsatz auf wechselnden Baustellen

Für Arbeitgeber sind die Vorgaben des BRTV insbesondere bei der Lohnabrechnung, Personalplanung und Bauablaufsteuerung von hoher Relevanz.