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Drohne

Drohnen sind unbemannte Fluggeräte, die im Bauwesen zunehmend für Vermessung, Baustellendokumentation und Inspektionen eingesetzt werden. Sie liefern schnell, kostengünstig und präzise Luftaufnahmen oder 3D-Daten – besonders bei schwer zugänglichem Gelände ein großer Vorteil.

 

Definition: 

Eine Drohne, fachlich auch UAV (Unmanned Aerial Vehicle), ist ein unbemanntes Fluggerät, das in der Regel per Fernsteuerung oder automatisiertem Flugplan betrieben wird. In technischen Anwendungen, insbesondere im Bauwesen, sind Drohnen meist mit Kameras, LiDAR-Sensoren oder GNSS-Modulen ausgestattet. 

Ihr Zweck liegt primär in der Datenerfassung aus der Luft – zur Erzeugung von Luftbildern, Punktwolken oder Orthofotos. In Verbindung mit digitaler Auswertungssoftware entstehen daraus digitale Geländemodelle, Baufortschrittsdokumentationen oder Planungsgrundlagen. 

Der Einsatz von Drohnen unterliegt in Deutschland dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie der EU-Drohnenverordnung (VO (EU) 2019/947). Je nach Gewicht, Flugzweck und Umgebung gelten Genehmigungs- und Kennzeichnungspflichten. 

 

Relevanz im Bauwesen

Im Baukontext werden Drohnen u. a. eingesetzt für: 

  • Bestandsvermessung und Geländeerfassung 
  • Baustellendokumentation und Fortschrittskontrolle 
  • Mengenermittlung für Abrechnung und Massenermittlung 
  • Beweissicherung vor und während der Baumaßnahme 
  • Inspektion schwer zugänglicher Bereiche (z. B. Dächer, Fassaden) 
  • Erstellung von Orthofotos, 3D-Modellen, Höhenmodellen (DGM) 

Durch die Kombination mit BIM-Prozessen, GNSS-Daten und CAD-Software liefern Drohnen hochaktuelle und präzise digitale Informationen für Planung, Ausführung und Abrechnung. 

Wichtig: Der Einsatz muss mit geltendem Datenschutz, Luftraumrecht und betrieblichem Sicherheitsmanagement abgestimmt sein.