Gehalt
Das Gehalt bezeichnet die regelmäßige Vergütung, die ein Arbeitnehmer für seine geleistete Arbeit erhält, unabhängig von der tatsächlich gearbeiteten Stundenzahl. Im Bauwesen wird der Begriff vor allem bei Angestellten, Polieren oder Meister*innen verwendet, während gewerbliche Arbeitnehmer meist nach Stundenlohn bezahlt werden. Das Gehalt ist in der Regel monatlich fest vereinbart und wird entweder individuell oder auf Basis von Tarifverträgen geregelt. Es enthält Grundgehalt, Zuschläge und ggf. Zusatzleistungen.
Definition:
Das Gehalt ist das vereinbarte regelmäßige Arbeitsentgelt für Angestellte (im Unterschied zu gewerblichen Arbeitnehmern mit Lohnzahlung). Es wird in der Regel monatlich zu einem festen Termin ausgezahlt und richtet sich nach:
- Tarifverträgen (z. B. Entgelttarifverträge für Angestellte im Baugewerbe)
- Arbeitsverträgen
- Betrieblichen Zusatzvereinbarungen
Das Bruttogehalt umfasst:
- Das tarifliche Grundgehalt
- Zuschläge (z. B. für Überstunden, Nacht- oder Feiertagsarbeit)
- Erschwerniszulagen (z. B. bei Arbeit unter besonderen Bedingungen)
- Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
- Übertarifliche Gehaltsbestandteile, sofern vereinbart
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Kirchensteuer einbehalten. Der verbleibende Betrag ist das Netto-Gehalt.
Relevanz im Bauwesen
Im Bauhauptgewerbe ist das Gehalt für technische und kaufmännische Angestellte sowie Poliere in tariflichen Entgelttarifverträgen geregelt. Wichtige Punkte:
- Gehalt nach Entgeltgruppe entsprechend Qualifikation und Tätigkeit
- Zusätzliche Zahlungen für Montagetätigkeit, Erschwernisse oder Auslöse
- Zuschläge und Sonderzahlungen sind teilweise tariflich fixiert
- Jahressonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld möglich
- Abgrenzung zum Baulohn: Gewerbliche Arbeitnehmer erhalten Lohn, keine Gehälter
Im Unterschied zum Baulohn ist das Gehalt nicht an saisonale Bedingungen gebunden. Die Abrechnung erfolgt meist monatlich gleichbleibend.