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Krankengeld

Krankengeld sichert das Einkommen gesetzlich versicherter Arbeitnehmer nach Ablauf der Lohnfortzahlung – eine wichtige Leistung auch im Baugewerbe.

 

Definition: 

Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die dann greift, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 44 ff. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). 

Während der ersten sechs Wochen einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber das Gehalt im Rahmen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld – in der Regel in Höhe von 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, maximal jedoch 90 % des Nettoentgelts, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze. 

Im Baugewerbe, das von körperlich anspruchsvoller Arbeit und erhöhten Gesundheitsrisiken geprägt ist, kommt dem Krankengeld eine besondere Bedeutung zu. Es schützt vor Verdienstausfall in längeren Krankheitsphasen und trägt zur finanziellen Absicherung bei. 

 

Voraussetzungen für den Anspruch 

Bezugsberechtigt sind: 

  • gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, 
  • Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, 
  • Eltern, die zur Pflege ihres kranken, versicherten Kindes (unter 12 Jahren) zu Hause bleiben (Kinderkrankengeld). 
Nicht bezugsberechtigt sind: 
  • Minijobber, wenn keine freiwillige Versicherung besteht, 
  • Selbstständige, sofern sie keinen gesonderten Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen haben. 

 


Krankengeld für Selbstständige im Bau 

Selbstständige im Baugewerbe – etwa Subunternehmer, Bauleiter auf freiberuflicher Basis oder Bauhandwerksmeister – haben keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld. Wer sich freiwillig gesetzlich versichert hat, kann jedoch durch eine Wahlerklärung bei der Krankenkasse einen Krankengeldanspruch ab der 7. Krankheitswoche (oder optional auch früher) vereinbaren. Diese Zusatzleistung ist beitragspflichtig. 

Alternativ sind private Zusatzversicherungen möglich, die im Krankheitsfall ein Krankentagegeld zahlen – häufig bereits ab dem ersten oder vierten Krankheitstag. Gerade für Selbstständige kann das ein wichtiges Mittel der Einkommenssicherung sein. 



Dauer und Grenzen 

  • Die Krankenkasse zahlt maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. 
  • Anspruch besteht nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit ärztlich nachgewiesen ist. 
  • Während des Bezugs von Krankengeld besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, es ruht.