Kreishandwerkerschaften
Kreishandwerkerschaften vertreten die gebündelten Interessen der Handwerksinnungen in einer Region – als starke Stimme gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.
Definition:
Kreishandwerkerschaften (KH) sind die Zusammenschlüsse der Innungen eines oder mehrerer Landkreise. Sie bilden die mittlere Ebene der handwerklichen Selbstverwaltung zwischen den einzelnen Innungen und den übergeordneten Handwerkskammern. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus der Handwerksordnung (HwO).
Zentrale Aufgabe der Kreishandwerkerschaften ist es, die gemeinsamen Interessen der Innungsbetriebe auf lokaler und regionaler Ebene zu koordinieren und zu vertreten. Darüber hinaus bieten sie umfassende Dienstleistungen und Beratungen für die Mitgliedsbetriebe an – von Rechtsberatung über Ausbildungsfragen bis hin zur Organisation der Gesellenprüfungen.
Aufgaben und Leistungen
- Vertretung der Innungsinteressen gegenüber Kommunalpolitik, Verwaltungen und regionalen Institutionen
- Beratung und Unterstützung der Mitgliedsbetriebe in rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belangen
- Organisation von Prüfungswesen, insbesondere Gesellenprüfungen
- Unterstützung in der Ausbildung (z. B. Lehrlingsrolle, Ausbildungsverträge)
- Öffentlichkeitsarbeit und Imageförderung des Handwerks
- Pflege des handwerklichen Ehrenamts, z. B. durch den Kreishandwerksmeister
In der Praxis fungieren Kreishandwerkerschaften auch oft als Vermittler bei Konflikten zwischen Betrieben und Kunden, Behörden oder Auszubildenden.
Aufbau und Organisation
Eine Kreishandwerkerschaft besteht in der Regel aus mehreren angeschlossenen Innungen, die ein oder mehrere Handwerke vertreten. Vorsitzender ist der Kreishandwerksmeister, der von der Vollversammlung gewählt wird. Die Geschäftsführung liegt meist bei einem hauptamtlichen Geschäftsführer.
Die Kreishandwerkerschaften arbeiten eng mit den Handwerkskammern zusammen, unterliegen aber deren Weisungen nicht – sie agieren eigenständig im Rahmen der Selbstverwaltung des Handwerks.
Relevanz für Bau- und Handwerksunternehmen
Für Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe bieten Kreishandwerkerschaften einen wichtigen Zugang zu branchenspezifischer Unterstützung auf regionaler Ebene. Dies betrifft:
- Austausch mit anderen Betrieben,
- Informationen zu Tarifverträgen,
- Beratung zu Fördermitteln,
- und Hilfe bei rechtlichen Fragen rund um den Betriebsalltag oder die Ausbildung.
Gerade kleine und mittelständische Betriebe profitieren von der gebündelten Expertise und politischen Interessenvertretung, die sie alleine kaum realisieren könnten.