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Mutterschaftsleistungen

Mutterschaftsleistungen sichern das Einkommen werdender Mütter während des Mutterschutzes – ein Zusammenspiel aus gesetzlichem Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.

 

Definition: 

Mutterschaftsleistungen bezeichnen finanzielle Leistungen, die gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen während der Mutterschutzfrist erhalten. Sie setzen sich zusammen aus dem Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung und einem Arbeitgeberzuschuss, der die Differenz zum vorherigen Nettoentgelt ausgleicht. So entsteht ein vollständiger Einkommensersatz, obwohl in dieser Zeit kein regulärer Lohn gezahlt wird. 



Die Mutterschutzfrist umfasst: 

  • 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, 
  • 8 Wochen nach der Geburt (bzw. 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten). 
  • In dieser Zeit dürfen werdende oder frisch entbundene Mütter grundsätzlich nicht beschäftigt werden (§ 3 MuSchG). 


Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsleistungen? 

Anspruchsberechtigt sind: 
  • gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen mit Anspruch auf Krankengeld, 
  • Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen (mit eigenen Regelungen), 
  • geringfügig Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen. 

Wichtig: Privatversicherte oder familienversicherte Frauen, die kein eigenes Einkommen erzielen, erhalten kein Mutterschaftsgeld über die Krankenkasse, können aber ggf. einmalige Leistungen vom Bundesversicherungsamt erhalten. 



Bestandteile der Mutterschaftsleistungen:

  1. Mutterschaftsgeld (gezahlt von der gesetzlichen Krankenversicherung):
    • Maximal 13 € pro Kalendertag
    • auf Antrag bei der Krankenkasse mit ärztlicher Bescheinigung (voraussichtlicher Geburtstermin)
  2. Arbeitgeberzuschuss
    • Ergänzt das Mutterschaftsgeld auf das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt der letzten 3 Monate
    • wird vom Arbeitgeber gezahlt, aber durch die Krankenkasse voll erstattet (U2-Umlageverfahren)



    Relevanz im Baugewerbe:

    Auch wenn der Frauenanteil auf gewerblichen Baustellen noch gering ist, nehmen Mutterschutz und Elternzeit im kaufmännischen Bereich von Bauunternehmen zunehmend an Bedeutung zu. Wichtig für Arbeitgeber ist daher: 

    • Fristen und Nachweise rechtssicher einhalten, 
    • Zuschüsse korrekt berechnen und im Baulohnsystem dokumentieren, 
    • Umlageerstattung über die U2-Umlage beantragen (über z. B. die SOKA-BAU oder andere Abrechnungsstellen).