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Passiva

Die Passiva bilden die Kapitalseite der Bilanz und zeigen, woher die finanziellen Mittel eines Unternehmens stammen – also wie das Vermögen (Aktiva) finanziert wurde. In der Bilanz stehen die Passiva auf der rechten Seite, gegenüber den Aktiva auf der linken Seite. Sie setzen sich aus Eigenkapital, Fremdkapital (z. B. Verbindlichkeiten) und weiteren Abgrenzungsposten zusammen. Die Passivseite ist stets genauso hoch wie die Aktivseite – das ist das Grundprinzip der doppelten Buchführung.

 

Definition: 

Passiva bezeichnen die Kapitalquellen eines Unternehmens. Sie zeigen, woher das Geld stammt – etwa durch Eigenkapital, Rückstellungen oder Kredite. Die Passiva stehen auf der rechten Seite der Bilanz. 


Gliederung der Passiva gemäß § 266 HGB 

  1. Eigenkapital 
    z. B. gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag 
  2. Rückstellungen 
    z. B. für Gewährleistungen, Urlaubsansprüche, drohende Verluste aus Aufträgen 
  3. Verbindlichkeiten 
    z. B. Lieferanten, Kreditinstitute, Sozialversicherungen 
  4. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 
    z. B. im Voraus erhaltene Mieteinnahmen oder Bauabschlagszahlungen 
  5. Passive latente Steuern 

 
 

Relevanz im Bauwesen 

In der Baubranche geben die Passiva Auskunft über: 

  • Finanzierungsstruktur (z. B. Eigenkapitalquote) 
  • Liquiditätsrisiken durch kurzfristige Verbindlichkeiten 
  • Risikopuffer durch Rückstellungen für Bauprojekte 
  • Projektvorauszahlungen, die auf der Passivseite korrekt abgebildet werden müssen

Ein hoher Fremdkapitalanteil kann die Bonität bei Banken oder öffentlichen Auftraggebern beeinflussen.