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Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Er regelt zentrale Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten, Urlaub und Zuschläge – auch im Baugewerbe.

 

Definition: 

Ein Tarifvertrag ist eine schriftlich fixierte, kollektive Vereinbarung zwischen einer oder mehreren Gewerkschaften auf Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Unternehmen auf Arbeitgeberseite.

Er dient der Regelung von Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis, insbesondere:

  • Entgelthöhe und -struktur
  • Arbeitszeiten, Überstunden, Zuschläge
  • Urlaubsansprüche
  • Kündigungsfristen
  • Weiterbildungsregelungen
  • Betriebliche Altersvorsorge oder Zusatzleistungen

Die gesetzliche Grundlage für Tarifverträge ist das Tarifvertragsgesetz (TVG). Ein Tarifvertrag gilt unmittelbar und zwingend für tarifgebundene Parteien – eine Allgemeinverbindlichkeit kann vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgesprochen werden, um den Tarifvertrag auf alle Unternehmen einer Branche auszuweiten.

 

Relevanz im Bauwesen

Im Baugewerbe gelten flächendeckende, allgemeinverbindliche Tarifverträge – selbst für nicht tarifgebundene Unternehmen, sofern sie unter den Geltungsbereich fallen.

Zentrale Akteure sind:

  • IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt)
  • ZDB (Zentralverband Deutsches Baugewerbe)
  • HDB (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie)

Typische Tarifverträge im Bau sind:

  • Bundesrahmentarifvertrag (BRTV-Baugewerbe): regelt grundsätzliche Arbeitsbedingungen
  • Entgelttarifverträge: legen Löhne für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere fest
  • Sozialkassentarifverträge: regeln Beiträge und Leistungen der Sozialkassen (z. B. ULAK, ZVK)
  • Tarifvertrag zur Berufsausbildung im Baugewerbe

Die Einhaltung der Tarifverträge wird unter anderem durch SOKA-BAU überwacht.